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Aufnahmekriterien

Beim Eintritt in die rose sind folgende Kriterien erfüllt:

  • Die Mädchen und jungen Frauen (M/jF) sind beim Eintritt zwischen 13 und 18 Jahre alt.
  • Die M/jF sind in der Lage einer externen Tagesstruktur nachzugehen (Schule, Lehre, Praktikum, etc.).
  • Sie erklären sich mit der Hausordnung und den Strukturen der rose einverstanden und unterschreiben diese mit dem Eintritt.
  • Sie bringen die Bereitschaft mit, an gemeinsam vereinbarten Zielen zu arbeiten.
  • Sie sind bereit sich und ihre Lebensgestaltungsmuster kennenzulernen und sich auf therapeutische Prozesse einzulassen.
  • Die Kostengutsprachen durch die Behörde für die Platzierung und für die Schule liegen bei Eintritt vor; ebenso sämtliche Berichte zu den M/jF sowie die Einweisungsverfügung der KESB oder der Jugendanwaltschaft.

Nicht aufgenommen werden M/jF mit:

  • akuter Suizidgefährdung
  • akuten psychotischen Zuständen
  • alltagsbestimmendem Drogenmissbrauch
  • schwerer körperlicher und geistiger Beeinträchtigung